Kurz gesagt: Was in Decken, Vorwänden und Schächten verschwindet, lässt sich später nur mit Aufwand prüfen. Ein Laserscan zum richtigen Zeitpunkt hält den eingebauten Zustand fest – für die Abnahme, für die Revisionsunterlagen und für den Betrieb. Entscheidend ist, vorher festzulegen, wann gescannt wird, womit verglichen wird und welche Abweichung zählt.
1. Vier Anlässe für einen Scan in der Ausführung
- Vor dem Verschließen: Leitungen, Kanäle und Trassen werden erfasst, bevor Decken, Vorwände oder Schächte geschlossen werden.
- Zur Abnahme: Die eingebaute Technik wird mit der Planung verglichen. Abweichungen werden sichtbar und belegbar.
- Für die Revision: Aus dem Scan entsteht ein As-built-Modell, oder die Revisionsunterlagen der ausführenden Firmen werden damit geprüft.
- Während der Bauzeit: Wiederholte Scans halten den Baufortschritt zu festen Stichtagen fest.
2. Scan vor dem Verschließen
Was hinter Gipskarton oder einer abgehängten Decke liegt, ist danach nur durch Öffnen wieder zu sehen. Die VOB/B kennt dafür die gemeinsame Zustandsfeststellung (§ 4 Abs. 10): Teile der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Prüfung entzogen werden, können vorher gemeinsam festgestellt werden. Ein Scan hält diesen Zustand räumlich nachvollziehbar fest.
Praktisch heißt das: Die Scantermine gehören in den Bauzeitenplan, abgestimmt mit dem Trockenbau. Ein Scan, der einen Tag zu spät kommt, zeigt nur noch die Decke.
3. Soll-Ist-Abgleich zur Abnahme
Die Punktwolke wird mit dem Planungsmodell oder den Montageplänen überlagert. Das Ergebnis ist ein Abweichungsbericht: wo eine Leitung anders liegt als geplant, wo Abstände oder Wartungsflächen nicht eingehalten sind, wo Bauteile fehlen.
Wichtig ist die Vergleichsgrundlage. Gegen welchen Planstand wird geprüft, und ab welcher Abweichung wird ein Punkt gemeldet? Ohne vereinbarte Toleranz liefert der Vergleich ein buntes Bild, aber keine Aussage.
Der Scan ersetzt die Abnahme nicht. Er liefert Belege für die fachtechnische Abnahme, die die HOAI der Objektüberwachung der Technischen Ausrüstung zuordnet (Anlage 15.1, Leistungsphase 8), und für die Mängelliste.
4. As-built-Modell und Revisionsunterlagen
Nach der Fertigstellung übergeben die ausführenden Firmen ihre Revisionsunterlagen. Nach der HOAI werden sie in der Objektüberwachung auf Vollständigkeit und stichprobenartig auf Übereinstimmung mit der Ausführung geprüft. Mit einem Scan wird aus der Stichprobe ein flächiger Abgleich der gescannten Bereiche.
Fehlen brauchbare Revisionsunterlagen oder soll der Betreiber ein Modell erhalten, entsteht aus dem Scan ein As-built-Modell. In der HOAI ist das eine Besondere Leistung: das Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand. Welche Inhalte Revisionsunterlagen in der TGA haben sollten, beschreibt die VDI 6026 Blatt 1.
5. Baufortschritt dokumentieren
Wiederholte Scans zu festen Stichtagen zeigen, was eingebaut ist. Das hilft beim Abgleich mit dem Terminplan und beim gemeinsamen Aufmaß. Und es bleibt ein objektiver Stand, falls später Fragen zum Bauablauf aufkommen.
Checkliste für Ihre Anfrage
- Scantermine im Bauzeitenplan: vor dem Verschließen, vor der Abnahme, nach der Fertigstellung
- Bereiche und Gewerke je Termin
- Vergleichsgrundlage: Planstand oder Modell, gleiches Koordinatensystem wie die Planung
- Toleranzen je Gewerk: ab welcher Abweichung ein Punkt gemeldet wird
- Ergebnisse: Abweichungsbericht, Punkte als BCF-Themen im Modell, Punktwolke als E57, As-built-Modell als IFC oder nativ
- Übergabe an den Betreiber: Formate und Ablage
Häufige Fragen
Ersetzt der Scan die Abnahme?
Nein. Die Abnahme bleibt eine Erklärung des Auftraggebers. Der Scan liefert die Belege dafür: was eingebaut ist und wo es von der Planung abweicht.
Sieht der Scanner Leitungen, die schon verkleidet sind?
Nein, nur sichtbare Oberflächen. Deshalb kommt es auf den Zeitpunkt vor dem Verschließen an.
Wie oft sollte während der Bauzeit gescannt werden?
Nach dem Bauablauf: dort, wo Bereiche geschlossen werden, und vor der Abnahme. Ein fester Takt lohnt sich bei großen, dicht belegten Technikbereichen.
Bekommt der Betreiber die Daten?
Ja, wenn es vereinbart ist: die Punktwolke als E57, das Modell als IFC oder nativ, dazu die Berichte.
Quellen
- HOAI, Anlage 15.1 (Technische Ausrüstung), Leistungsphase 8 – Objektüberwachung: fachtechnische Abnahme, Prüfung der Revisionsunterlagen; Besondere Leistung „Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand“
- VOB/B, § 4 Abs. 10 (Zustandsfeststellung) und § 12 (Abnahme)
- VDI 6026 Blatt 1:2022-08, Dokumentation in der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) – Inhalte und Beschaffenheit von Planungs-, Ausführungs- und Revisionsunterlagen
- buildingSMART International: BIM Collaboration Format (BCF)
- ASTM E2807, Standard Specification for 3D Imaging Data Exchange (E57-Format)

